Die VWS hat folgende Vorgehensweise zur Organisation des ÖPNV und des Schülerfahrverkehrs mitgeteilt: 

  1. Am 20., 21. und 22. April 2020 gilt weiter der seit 30.03.2020 bestehende Corona-Notfahrplan. Der Fahrbetrieb endet um 22:30 Uhr. 
  2. Ab Donnerstag, 23.04.2020 gilt der Betriebstag „Schule“ und wir setzen die zum 20.04.2020 beantragten Fahrplanänderungen um (im Linienbündel Ost L194 und L195).
  3. Ab Donnerstag, 23.04.2020 werden voraussichtlich die Schüler der Abschlussklassen (Abitur, Schulabschluss Real-, Haupt-, Sekundarschule) wieder mit dem Unterricht beginnen. Um die Beförderung dieser Schülergruppen zu den Schulen sicherstellen zu können, werden wir wieder nach Fahrplan „wie an Schultagen“ fahren. Der Fahrbetrieb endet weiter um 22:30 Uhr.
  4. Ab Samstag 25.04.2020 gilt wieder der normale Samstagsfahrplan mit der Einschränkung, dass der Fahrbetrieb um 22:30 Uhr endet.
  5. Ab Sonntag 26.04.2020 gilt wieder der normale Sonntagsfahrplan mit der Einschränkung, dass der Fahrbetrieb um 22:30 Uhr endet.
  6. Wir arbeiten an der Umsetzung der Fahrplandaten und der Fahrplantabellen in die elektronischen Medien. Ein genaues Datum der Aktualisierung können wir noch nicht benennen. Wir bitten Fahrgäste und Schulträger, sich regelmäßig auf den Homepage www.vws-siegen.de und www.zws-online.de zu informieren. Die Fahrplanauskunft bei ZWS-Online wird für jede Fahrt ab 22:30 Uhr eine Meldung zum „Ausfall“ anzeigen. Diese technische Regelung kann nicht auf Drittsysteme übertragen werden (z.B. DB Navigator) – hier werden immer noch die Fahrten ab 22:30 Uhr ohne Einschränkungen angezeigt. Wir rechnen daher mit entsprechenden Hinweisen und Nachfragen von App-Nutzern.
  7. Seit dem 25.03.2020 verkehren aufgrund der aktuellen Ausbreitung von SARS-CoV2 (“Corona-Virus”) auch die Züge nach einem Ersatzfahrplan mit reduzierter Fahrtenanzahl. Es ist zu erwarten, dass auch hier eine Aktualisierung des Fahrplanangebotes stattfindet. Die Entscheidung darüber liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der VWS. Wir bitten sich über den ZWS (www.zws-online.de) zu den Fahrplanangeboten im SPNV zu informieren. 

Im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt Bad Laasphe noch eine Bitte: Es besteht seitens der Bundes- und Landesregierung die nicht bindende Empfehlung, in Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie auch in Einzelhandelsgeschäften (einfache) Gesichtsmasken zu tragen. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen auch einfache Gesichtsmasken (aus Baumwollstoff genähte Masken, Schals, Tücher oder Schlauchtücher, die Mund und Nase gleichzeitig bedecken – unabhängig von einer zertifizierten Schutzkategorie) in ausreichender Menge erhältlich sein werden. Im Interesse des eigenen Schutzes sollten Schülerinnen und Schüler in Bussen und Bahnen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Aber auch mit einem Mund-Nase-Schutz sollte Abstand (soweit in Bussen und Bahnen machbar) gehalten und auch die übrigen Regeln beachtet werden, wie regelmäßiges Händewaschen und sich nicht ins Gesicht fassen. 

Wir gehen davon aus, dass auch die Schulträger und Bürgermeister über die neuen Empfehlungen von Bundes- und Landesregierung sowie die Umsetzungsmöglichkeiten beraten werden. Daher möchten wir Sie bitten, die Information zum ÖPNV und der Schülerbeförderung auch an den Bürgermeister weiterzugeben. 

Besetzung der Busse 

Aufgrund der behördlichen Erlasse ist die Fläche im Linienbus kein öffentlicher Raum. Die Abstandsempfehlungen gelten innerhalb des Linienbus nicht. Freiwillig beschränken wir in den Bussen derzeit die Fahrgastanzahl auf rund 50% der zur Verfügung stehenden Plätze, d.h. wenn in einem Linienbus 45 Sitz- und 45 Stehplätze ausgewiesen sind, beschränken wir die Fahrgastzahl auf 45. Wenn auf den Fahrten regelmäßig eine höhere Fahrgastnachfrage bestehen sollte, würden wir nachsteuern, z.B. Einsatz Gelenkomnibus. Die aktuell sehr geringe Nachfrage führt dazu, dass wir die eigene Vorgabe auch einhalten. 

Mit der stufenweise Aufnahme des Schulbetriebs erwarten wir zunächst keine „vollen Busse“. Wir werden die Situation beobachten und auch die Regelungen der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum durch das Land NRW, die nach den derzeitigen Meldungen bis 03.05.2020 gelten, berücksichtigen. Weiter helfen zur Einschätzung der Fahrgastnachfrage auch Informationen seitens der Schulen und Schulträger weiter. Bisher liegen uns hier nur wenige Informationen vor. 

Mund-Nase-Schutz im ÖPNV 

Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden. Am 15.04.2020 hat die Bundesregierung die dringende Empfehlung ausgesprochen Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel zu tragen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein als ÖPNV-Aufgabenträger schließt sich dieser Empfehlung an und bittet die Fahrgäste, eine Mund-Nasen-Bedeckung in den Bussen und Bahnen zu tragen. 

Zum Schutz ALLER – FREIWILLIG Mund-Nasen-Bedeckung 

Dies muss kein medizinischer Schutz sein – jeder Schutz ist wichtig! Geeignet sind aus Baumwollstoff genähte Masken, Schals, Tücher oder Schlauchtücher, die Mund und Nase gleichzeitig bedecken – unabhängig von einer zertifizierten Schutzkategorie – EINFACH um die Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern. 

Fahrten die definitiv nicht stattfinden können, weil Mitarbeiter krank oder gefährdet sind 

Stand 17.04.2020 können wir am 23.04.2020 alle Fahrten gemäß Fahrplanangebot an Schultagen ausführen. Bisher ist es uns gelungen, den Gesundheitsschutz des Fahrpersonals durch verschiedene Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Dazu dienen auch Trennscheiben zwischen Eingangsbereich und Fahrerarbeitsplatz, welche wir in Abstimmung mit der DEKRA in die Busse nach und nach einbauen. 

In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass für alle Fahrgäste weiterhin Ticketpflicht besteht, auch wenn die vorderen Türen an den Bussen zum Gesundheitsschutz verschlossen bleiben sollten. D.h. für Schülerinnen und Schüler ist das gültige SchülerMonatsTicket oder das SchülerTicket Westfalen-Süd mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Der Linienbetrieb der Hessischen Busfahrlinien wird am Donnerstag ebenfalls ganz normal stattfinden.