
Aufgrund der Richtlinien durch das Ministerium hat sich die Schulleitung mit Herrn Sendfeld vom Lehrerrat und mit Frau Schäfer als Elternvertreterin besprochen und folgende verbindliche Maßnahmen für den Unterricht nach den Sommerferien festgelegt:
- Für Schülerinnen und Schüler, wie für Lehrerinnen und Lehrer und auch allen weiteren Personen gilt eine uneingeschränkte Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.
- Die Maske muss während des Unterrichts getragen werden.
- Die Maske darf nur dann abgenommen werden, wenn die Abstände von 1,50 m zwischen Personen eingehalten werden können!
- Die Maskenpflicht gilt auch während der Pausen auf dem Schulhof.
- An den Eingangstüren zum Gebäude, sowie zum Verwaltungstrakt wird es in den kommenden 14 Tagen Desinfektionsmittel für die Hände geben. Die rechte Eingangstür zur Steinackerstraße bleibt geschlossen. Die mittlere Tür ist als Eingangstür zu benutzen. Wer das Gebäude und den Verwaltungstrakt betritt, muss sich die Hände desinfizieren.
- Das Bistro öffnet am Mittwoch. Hier besteht ebenfalls die Pflicht einen Mund und Nasenschutz zu tragen. Die Sitzplätze werden reglementiert. Die Schülerinnen und Schüler sollen, wenn möglich, ihre Brötchen etc. draußen verzehren.
- Während der Pausen dürfen die Masken zum trinken und essen abgenommen werden, jedoch müssen die Schülerinnen und Schüler auf entsprechende Abstände zu anderen Personen achten. Nach dem Verzehr der ist die Maske unmittelbar wieder aufzusetzen.
- Im Lehrerzimmer gilt während der Pausen ebenfalls eine Maskenpflicht! Auch hier kann bei entsprechendem Abstand gegessen und getrunken werden.
- In den Büros der Verwaltung gilt die Maskenpflicht, wenn die Abstände von 1,50 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden können.
- Die Außentoiletten stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Es muss kein Schlüssel im Sekretariat geholt werden um die Toiletten zu benutzen. Bei der Jungentoilette wird jedes zweite Urinal gesperrt. Auf den Toiletten sind entsprechende Abstände einzuhalten. Die Hände müssen anschließend gewaschen werden.
- Die Türen bleiben während des Unterrichts geöffnet, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.
- Während der Regenpausen gilt folgende Regelung: Die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen bleiben während der Regenpausen bei den Klassen und verteilen die Schülerinnen und Schüler in der Klasse und auf den Fluren. Sollte die Kollegin / der Kollege selbst zur Toilette gehen müssen, oder sich das Pausenessen aus dem Lehrerzimmer holen, ist dies sicherlich möglich. Hier sollte man so schnell als möglich zur Klasse zurückkehren.
- In den Klassen und Kursen sind feste Sitzpläne einzuhalten. Diese sind zu dokumentieren und bei Frau Thiede im Sekretariat zu hinterlegen. Da die Sitzordnung sich in den Klassen und Kursen nicht ändern sollte, reicht es in den Klassen und Kursen aus, jeweils einen Sitzplan zu erstellen.
Weiter Informationen zum Unterrichtsbeginn folgen in den nächsten Tagen.
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