achtjähriges Gymnasium
Im Laufe seiner Schullaufbahn können vom Schüler des Gymnasiums folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:
- nach Klasse 9: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss, Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- nach Klasse 10: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Hauptschulabschluss
- nach Jahrgangsstufe 11: Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit einem Praktikum
- nach Jahrgangsstufe 12: Abitur
neunjähriges Gymnasium
- nach Klasse 9: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
- nach Klasse 10: Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss)
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe - nach Jahrgangsstufe 11: Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit einer Berufsausbildung
- nach Jahrgangsstufe 12: Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit einem mindestens einjährigen gelenkten Praktikum
- nach Jahrgangsstufe 13: Abitur








