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Abschlüsse

achtjähriges Gymnasium

Im Laufe seiner Schullaufbahn können vom Schüler des Gymnasiums folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:

  • nach Klasse 9: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss, Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • nach Klasse 10: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Hauptschulabschluss
  • nach Jahrgangsstufe 11: Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit einem Praktikum
  • nach Jahrgangsstufe 12: Abitur

 

neunjähriges Gymnasium

  • nach Klasse 9: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
  • nach Klasse 10: Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
                          Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss)
                          Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • nach Jahrgangsstufe 11: Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit einer Berufsausbildung
  • nach Jahrgangsstufe 12: Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit einem mindestens einjährigen gelenkten Praktikum
  • nach Jahrgangsstufe 13: Abitur