Einstufung als Corona-Kontaktperson

Mit Anwendung des neuen Infektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zunächst entschieden, die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung zu nutzen. Auf dieser Grundlage wurde die Maskenpflicht bis zum 2. April 2022 und die Testpflicht an den Schulen des Landes bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach Ablauf dieser Übergangszeit endet die Masken- und Testpflicht an den Schulen und mit Auslaufen der Coronabetreuungsverordnung die Testpflicht in der Kindertagesbetreuung bei Auftreten eines Infektionsfalles.

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Aufnahme ukrainischer Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern, ich möchte Sie darüber informieren, dass wir nach den Osterferien 24 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine am Städtischen Gymnasium Bad Laasphe aufnehmen und beschulen werden. Mit dem Schulträger ist vereinbart, dass die Schülerinnen und Schüler je nach Altersstruktur den unterschiedlichen Klassen zugeordnet werden. Dies betrifft insbesondere die Klassen 6, 7, 8 und 9. Die ukrainischen Kinder werden während der Woche an dem für sie eingerichteten Deutsch

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Elternbrief vom 01.04.2022

Liebe Eltern, im Folgenden finden Sie einige Informationen zu verschiedenen Themen. Pädagogischer Tag Am 25. April führen wir den zweiten Pädagogischen Tag für das Kollegium am Städtischen Gymnasium Bad Laasphe durch. Daher findet für die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag kein Unterricht statt. Die Lehrerinnen und Lehrer stellen für diesen Tag entsprechende Aufgaben, die von den Schülerinnen und Schülern zuhause bearbeitet werden sollen. Corona Am 2. April endet die

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Aktuelle Quarantäneregelung an Schulen

Regelungen für Kinder, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten: Wer nicht selbst infiziert ist, aber mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt (Haushaltsangehörige), muss sich ebenfalls bei Bekanntwerden des positiven Testergebnisses unverzüglich selbst absondern. Man spricht in diesem Fall von „Quarantäne“, da sie der Vorbeugung dient. Es erfolgt auch hier keine offizielle Aufforderung zur Absonderung durch eine Behörde. Die Quarantäne ist aber ebenfalls verpflichtend eigenständig aufgrund der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung

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Elternbrief vom 21.02.2022

Sehr geehrte Eltern, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir unsere geplante Jubiläumsfahrt absagen müssen. Es war uns nicht möglich Angebote entsprechend den Vorgaben der Lehrer- und Schulkonferenz zu erhalten. In den vergangenen Monaten haben wir versucht verschiedene Angebote für die Jubiläumsfahrt im kommenden Schuljahr einzuholen. Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass die Jubiläumsfahrt mehrere Kriterien erfüllten sollte, damit diese durchgeführt werden kann. Diese Kriterien wurden wie folgt festgelegt: Räumliche Nähe

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Unterricht am 18.02.2022 findet statt

Für den morgigen Freitag gibt es eine Unwetterwarnung für Teile Hessens. Der Kreis Marburg-Biedenkopf ist auf der Unwetterkarte ebenfalls betroffen, der Sturm soll in den späten Nachmittags-/ frühen Abendstunden eintreffen. Grundsätzlich besteht für NRW am Freitag ganz normale Schulpflicht. Sollten jedoch hessische Schülerinnen und Schüler aufgrund der aktuellen Vorhersage nicht zur Schule kommen können, ist das nachvollziehbar. Die Eltern müssen entsprechend entscheiden, ob sie ihr Kind schicken oder nicht. Eventuell

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Unterrichtsausfall am 17.02.2022

Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums vom 16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis erwartet: verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen; in Hochlagen Orkanböen. Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die

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„Landtag macht Schule“

Politische Bildung hautnah erleben können Schülerinnen und Schüler zurzeit in der Wanderausstellung des Landtages „Landtag macht Schule“. Zahlreiche Informationen finden sich auf den fünf großen, gerundeten Stellwänden. Bilder, Grafiken zum Land, zu den Aufgaben des Parlaments, zum Wahlsystem und zu den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung können in der Ausstellung, die in der Aula des Gymnasiums aufgebaut ist, angesehen werden. Ebenso befindet sich in der Mitte der Ausstellung ein Rednerpult, dessen Vorlage

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Anmeldungen vom 14.02. bis 22.02.22

Die Anmeldungen am “Städtischen” für die Jahrgangsstufen 5 und EF, sowie zur Jahrgangsstufe 7, finden vom 14. bis 22. Februar 2022 von 7.00 bis 17.00 Uhr statt. Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit: Halbjahreszeugnis ausgefülltes Anmeldeformular (zum Download) Kopie der Geburtsurkunde Schulempfehlung der Grundschule (falls vorhanden) Kopie des Impfausweises zur Masernimpfung Vielfalt bildet die Grundlage zur Freude am Lernen! Die Wahl der geeigneten Schulform als zukünftige Schule gehört zu den

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Jahrbuch 2021 erschienen

Es ist wieder soweit, unser neues Jahrbuch ist ab sofort erhältlich. Auch das letzte Jahr brachte Spannendes, Lustiges, Erzählenswertes und Neues. Alles das, Klassenfotos und mehr findet ihr in unserem Jahrbuch 2021. Erhältlich ist das Jahrbuch 2021 ab sofort im Sekretariat der Schule zum Preis von 10 Euro, Mitglieder:innen des Fördervereins erhalten das Buch kostenlos über die Klassenlehrer:innen und Tutor:innen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

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