Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen:

Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 ist im Kreis Siegen-Wittgenstein das SchülerTicket in neuer Form eingeführt worden. Das SchülerTicket erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Siegen-Wittgenstein ihren Wohnsitz haben und auch dort zur Schule gehen. Die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Schulstandort spielt also keine Rolle mehr. Das Schülerticket wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein und den jeweiligen Schulträger finanziert, sodass den Eltern keine Kosten entstehen.

Schülerinnen und Schüler aus Hessen:

Seit dem Schuljahr 2017/18 hat der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf eine Veränderung bei der Übernahme von Schülerbeförderungskosten bei Schülerinnen und Schülern beschlossen, die erstmals die Klasse 5 des Städtischen Gymnasiums Bad Laasphe besuchen. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Marburg-Biedenkopf gemeldet sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe des Wertes des Hessentickets (derzeit 365,00 €) zu den Schülerbeförderungskosten. Darüber hinausgehende Kosten müssen nach derzeitiger Beschlusslage noch die Eltern tragen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die für die Strecke Niederlaasphe – Bad Laasphe (und zurück) entstehen.

Seit 2020 wurde eine Regelung zwischen dem Schulträger, der Stadt Bad Laasphe, den Kreistagen in Marburg und Siegen sowie den Verkehrszweckverbänden gefunden. Je nach Wohnort ist dieser Betrag geringen Schwankungen ausgesetzt. Daher ist es ratsam, sich zur Ermittlung der genauen Kosten mit dem RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) in Verbindung zu setzen, beziehungsweise sich auf den entsprechenden Internetseiten zu informieren.
Informationen des Landkreise Marburg-Biedenkopf:
  • Ein formloser Erstattungsantrag darf frühestens am ersten Schultag des neuen Schuljahres gestellt/ zugesandt werden, die Schulbescheinigung darf auch frühestens an diesem Tag von der Schule ausgestellt sein. Schulbescheinigungen oder Anträge, die bereits in den NRW- Sommerferien ausgestellt wurden/ eingehen, werden nicht berücksichtigt.
  • Bitte senden Sie uns einen formlosen Antrag per E-Mail, falls keine E-Mail Adresse vorhanden ist, auf dem Postweg zu. In diesem Antrag muss der Name und das Geburtsdatum des Kindes enthalten sein, der Name der Schule und die Kontonummer (IBAN + BIC).
  • Bitte senden Sie uns keinen Nachweis/ Rechnung des Reisebüros/ Verkaufsstelle / ALV über den Kauf eines Schülertickets.
  • Bitte sehen Sie von Anfragen über den erfolgreichen Eingang Ihres Antrages oder wann mit einem Geldeingang zu rechnen ist, ab. Aus Zeitgründen können diese Anfragen leider nicht mehr beantwortet werden