Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen:
Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 ist im Kreis Siegen-Wittgenstein das SchülerTicket in neuer Form eingeführt worden. Das SchülerTicket erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Siegen-Wittgenstein ihren Wohnsitz haben und auch dort zur Schule gehen. Die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Schulstandort spielt also keine Rolle mehr. Das Schülerticket wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein und den jeweiligen Schulträger finanziert, sodass den Eltern keine Kosten entstehen.
Schülerinnen und Schüler aus Hessen:
Seit dem Schuljahr 2017/18 hat der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf eine Veränderung bei der Übernahme von Schülerbeförderungskosten bei Schülerinnen und Schülern beschlossen, die erstmals die Klasse 5 des Städtischen Gymnasiums Bad Laasphe besuchen. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Marburg-Biedenkopf gemeldet sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe des Wertes des Hessentickets (derzeit 365,00 €) zu den Schülerbeförderungskosten. Darüber hinausgehende Kosten müssen nach derzeitiger Beschlusslage noch die Eltern tragen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die für die Strecke Niederlaasphe – Bad Laasphe (und zurück) entstehen.
- Ein formloser Erstattungsantrag darf frühestens am ersten Schultag des neuen Schuljahres gestellt/ zugesandt werden, die Schulbescheinigung darf auch frühestens an diesem Tag von der Schule ausgestellt sein. Schulbescheinigungen oder Anträge, die bereits in den NRW- Sommerferien ausgestellt wurden/ eingehen, werden nicht berücksichtigt.
- Bitte senden Sie uns einen formlosen Antrag per E-Mail, falls keine E-Mail Adresse vorhanden ist, auf dem Postweg zu. In diesem Antrag muss der Name und das Geburtsdatum des Kindes enthalten sein, der Name der Schule und die Kontonummer (IBAN + BIC).
- Bitte senden Sie uns keinen Nachweis/ Rechnung des Reisebüros/ Verkaufsstelle / ALV über den Kauf eines Schülertickets.
- Bitte sehen Sie von Anfragen über den erfolgreichen Eingang Ihres Antrages oder wann mit einem Geldeingang zu rechnen ist, ab. Aus Zeitgründen können diese Anfragen leider nicht mehr beantwortet werden