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Hausaufgaben

Hausaufgabenkonzept

 I. Hausaufgabenerlass, Regelung vom 31.7. 2008 (RdErl. vom 2.3.1974)
Hausaufgaben
… ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil in der Schule geleistet wird...
… dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden.
… können zur Vorbereitung neuer Aufgaben genutzt werden, die im Unterricht zu lösen sind.
… können Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe bieten. Sie tragen
     dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken
     und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.“
 
II. Hausaufgaben-Grundsätze
  1. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurück führen, Hausaufgaben, die diese Bedingung nicht erfüllen, sind unzulässig.
  2. Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausfallenden Unterricht verwendet werden sollen oder der Disziplinierung dienen, sind nicht zulässig.
  3. Damit die selbstständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar sein, ggf. schriftlich formuliert werden; die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln vertraut gemacht werden.
  4. Von Freitag zu Montag sind Hausaufgaben möglich, wenn kein Nachmittagsunterricht erteilt wird oder nicht mehr als zwei Nachmittagstunden erteilt werden. An Tagen mit 2-stündigem Nachmittagsunterricht dürfen für den Folgetag keine Hausaufgaben erteilt werden.
  5. Hausaufgaben umfassen in den Klassen 5 und 6 nicht mehr als 90 Minuten, in den Klassen 7 bis 9 nicht mehr als 120 Minuten.
  6. Der mögliche zeitliche Umfang wird von den Fachlehrern in das Klassenbuch eingetragen.
  7. Die Klassenlehrer(innen) beobachten das Ausmaß der Hausaufgaben und sorgen ggf. für einen Ausgleich.
  8. Die Funktion von Hausaufgaben soll mit Schülerinnen und Schüler und Eltern (in den Klassenpflegschaften) erörtert werden.
III. Hausaufgaben-Konzept: Anregungen der Landeselternschaft
  1. „Wer lange lernt, lernt noch lange nicht mehr.“
  2. Ziel von Hausaufgaben ist nicht nur fertigmachen, üben, repetieren. Hausaufgaben fördern im Idealfall selbstständiges und selbst reguliertes Lernen.
  3. Sorgfältig und motiviert angefertigte Hausaufgaben sind mit besseren Lernleistungen verbunden.
  4. Schülerinnen und Schüler empfinden Hausaufgaben als sinnvoll, wenn sie überprüft und korrigiert werden oder wenn sie die nächste Stunde vorbereiten.
  5. Hausaufgaben müssen Anerkennung finden.
  6. Der mögliche zeitliche Umfang wird von den Klassenlehrern in das Klassenbuch eingetragen.
Hausaufgaben-Konzept des Städtischen Gymnasiums Bad Laasphe
 
Zielsetzung
 
  • Hausaufgaben dienen vor allem dem Einüben, Wiederholen, Vertiefen und Anwenden.
  • Schülerinnen und Schüler haben Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit begrenzt neuen Aufgaben. Damit dies möglich ist, müssen Hausaufgaben eindeutig und klar sein. Abhängig von der Altersstufe sind sie ggf. schriftlich zu formulieren.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln vertraut gemacht werden (z. Bsp. Erstellen eines Hausaufgaben-Wochenplans).
  • Schülerinnen und Schüler planen die Erledigung der Hausaufgaben zunehmend selbstständig und vermeiden durch sinnvolle zeitliche Einteilung eine unnötige Häufung an einzelnen Tagen.
  • Hausaufgaben tragen dazu bei, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen (selbstständiges und selbstreguliertes Lernen).
 
Organisatorisches
 
  • Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und werden regelmäßig überprüft und gewürdigt. Sie werden in der Sekundarstufe I nicht benotet.
  • Bei Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt. Das unerlässliche Einüben kann in diesen Fällen mit Hilfe eines Wochenplanes sichergestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler führen ein Hausaufgabenheft.
  • Der zeitliche Umfang der Hausaufgaben wird von der Fachlehrkraft in das Klassenbuch eingetragen. Die Klassenlehrer(innen) beobachten das Ausmaß der Hausaufgaben und nehmen ggf. Rücksprache mit den Fachlehrer(inne)n. 
 
Unerledigte Hausaufgaben
 
  • Kann eine Hausaufgabe aus einem wichtigen Grund (z. B. Arztbesuch, Krankheit) nicht angefertigt werden, bringt der Schüler / die Schülerin eine kurze Nachricht der Eltern mit.
  • Hausaufgaben sollten ohne „fachliche“ Unterstützung (z. B. durch Eltern) erledigt werden können. Gelingt dies nicht, ist dies dem Lehrer vor der Stunde mitzuteilen und der ernsthafte Versuch nachzuweisen (z. B. unvollständiger Hefteintrag / bearbeitete Teilaufgaben).
  • Vergessene Hausaufgaben werden der Fachlehrkraft unaufgefordert zu Beginn der Stunde gemeldet. Der Lehrer führt für sein Fach eine „Strichliste“ und informiert die Eltern beim dritten Mal innerhalb eines Halbjahres.
  • Unerledigte Hausaufgaben werden bis zur nächsten Stunde nachgeholt (teilweise oder vollständig in Absprache mit der Fachlehrkraft).
  • Die Suche nach selbstständigen Lösungen verbietet reines Abschreiben bei Mitschülern.
  • Bei Arbeitsaufträgen, die längerfristig bekannt sind (z. B. Referate), wird eine Entschuldigung wegen Zeitmangels nicht akzeptiert.