Einstufung als Corona-Kontaktperson

Mit Anwendung des neuen Infektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zunächst entschieden, die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung zu nutzen. Auf dieser Grundlage wurde die Maskenpflicht bis zum 2. April 2022 und die Testpflicht an den Schulen des Landes bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach Ablauf dieser Übergangszeit endet die Masken- und Testpflicht an den Schulen und mit Auslaufen der Coronabetreuungsverordnung die Testpflicht in der Kindertagesbetreuung bei Auftreten eines Infektionsfalles.

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Elternbrief vom 01.04.2022

Liebe Eltern, im Folgenden finden Sie einige Informationen zu verschiedenen Themen. Pädagogischer Tag Am 25. April führen wir den zweiten Pädagogischen Tag für das Kollegium am Städtischen Gymnasium Bad Laasphe durch. Daher findet für die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag kein Unterricht statt. Die Lehrerinnen und Lehrer stellen für diesen Tag entsprechende Aufgaben, die von den Schülerinnen und Schülern zuhause bearbeitet werden sollen. Corona Am 2. April endet die

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Aktuelle Quarantäneregelung an Schulen

Regelungen für Kinder, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten: Wer nicht selbst infiziert ist, aber mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt (Haushaltsangehörige), muss sich ebenfalls bei Bekanntwerden des positiven Testergebnisses unverzüglich selbst absondern. Man spricht in diesem Fall von „Quarantäne“, da sie der Vorbeugung dient. Es erfolgt auch hier keine offizielle Aufforderung zur Absonderung durch eine Behörde. Die Quarantäne ist aber ebenfalls verpflichtend eigenständig aufgrund der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung

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Präsenzunterricht ab 31.05.2021

Das Schulministerium hat gestern in einer Schulmail mitgeteilt, dass bei einer Inzidenz von stabil unter 100 die Schulen ab dem 31.05.21 wieder in einen durchgängigen Präsenzbetrieb wechseln. Dies bedeutet aus heutiger Sicht, dass ab Ende Mai alle Schülerinnen und Schüler die Schule wieder täglich in voller Klassen- und Kursstärke besuchen dürfen, Wechselunterricht findet dann nicht mehr statt. Das “Städtische” startet ab Montag, 31.05.2021, “ganz normal” mit dem Stundenplan des 4.

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Wechselunterricht ab 10.05.2021

Mit dem kommenden Montag, den 10. Mai 2021, gilt eine neue Regelung für den Präsenzunterricht. Diese löst den in den Kalenderwochen 17 und 18 gültigen A- und B-Plan ab. Die neue Organisationsform funktioniert wie folgt: Es gilt als Grundraster der Stundenplan, der auch bei vollständiger Öffnung der Schule angewendet würde. Dieser ist bereits vor drei Wochen veröffentlicht worden, wird hier aber nochmal mitgeliefert. Jeder Stundenplan-Wochentag findet nun jedoch zweimal hintereinander

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Wechselunterricht ab 26.04.2021

Nach dem Beschluss der Corona-Notbremse durch den Bund hat das Ministerium für Arbeits-, Gesundheit und Soziales NRW festgelegt, dass ab dem kommenden Montag im Kreis Siegen-Wittgenstein an allen Schulen Wechselunterricht stattfindet. Weitere Informationen sowie die Regelungen für Bildungsangebote gibt es auf den Seiten des MAGS NRW. Für das “Städtische” bedeutet diese Entscheidung, dass ab kommenden Montag, 26.04.2021, die Pläne für den Wechselunterricht in Kraft treten. Diese Pläne sind unterteilt in

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Distanzunterrichts ab 19.04.2021 (Update)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, ab Montag, den 19.04.21, findet am Städtischen Gymnasium kein Wechselunterricht statt, da die Inzidenzzahlen im Kreis Siegen-Wittgenstein über 200 liegen. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die bisher betreut wurden, wird fortgesetzt. Weitere Informationen zur Verfügung des Ministeriums entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Mit freundlichen Grüßen Corie Hahn Schulleiterin Update vom 16.04.2021 Mittlerweile liegt auch folgende Allgemeinverfügung zum Distanzunterricht ab dem 19.04.21

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Unterricht nach den Osterferien

Das Schulministerium NRW hat entschieden, dass in der kommenden Woche Distanzunterricht stattfinden soll. Abschlussklassen sind davon ausgenommen. Ebenso hat der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein beim Land beantragt, den Distanzunterricht in unserem Kreis auf zwei Wochen auszudehnen. Es ist daher davon auszugehen, dass wir auch in der zweiten Woche nach den Osterferien mit Distanzunterricht fortfahren werden. Hier warten wir jedoch noch auf entsprechend valide Informationen. Für unsere Schule bedeutet diese Entscheidung,

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Elternbrief vom 07.04.2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, bisher haben wir vom Ministerium noch keine konkreten Anweisungen erhalten, wie der Unterricht in der Woche nach den Ferien aussehen wird. Daher planen wir wie folgt: Am Montag, den 12.04.21, findet kein Präsenzunterricht statt, denn alle Kolleginnen und Kollegen nehmen an einer Online-Fortbildung teil. Daher werden an diesem Tag die Klassen 9 und EF mit Aufgaben versorgt. Ab Dienstag führen wir dann

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