Elternbrief vom 29.10.2020

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie hat zukünftig Auswirkungen auf den Unterricht: Sport- und Schwimmunterricht Die Stadt Bad Laasphe hat in einem Gespräch mit den Schulleitungen mitgeteilt, dass verschiedene Sporthallen geschlossen werden müssen. Ebenso wird das Lehrschwimm-becken nicht weiter nutzbar sein. Der Sport- und Schwimmunterricht wird dahingehend nur eingeschränkt stattfinden können. Der Sportunterricht soll vermehrt – soweit es die Witterung zulässt – im Freien stattfinden. Ansonsten sind wir gezwungen für die

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Elternbrief vom 23.10.2020

Das Schulministerium hat sich konkret zu Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie nach den Herbstferien geäußert. Anlässlich der aktuellen Situation teile ich Ihnen Auszüge des neuen Erlasses mit, welche für unsere Schule relevant sind: Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien: Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen

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Corona: Wichtige Informationen für Einreisende

Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit weiter aus. Deutschland konnte diese Pandemie bisher relativ gut bewältigen. Damit das so bleibt, gibt es strenge Vorschriften für Einreisende aus Staaten, die als Corona-Risikogebiete ausgewiesen worden sind. Risikogebiete: Welche Staaten zu Risikogebieten erklärt werden, bestimmt das Robert Koch-Institut zusammen mit verschiedenen Bundesministerien. Entscheidend ist dafür insbesondere die Zahl der in den jeweiligen Ländern registrierten Neuinfektionen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, sie ist im

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Sportunterricht unter Coronabedingungen

Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen starker physischer Betätigung ausdrücklich nicht vorgesehen. Situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsfeld „Bewegen an Geräten – Turnen“, ist möglich. Wissenschaftler und Experten raten dazu, Sportarten und Bewegungsformen, die zu hoher körperlicher Belastung bei gleichzeitig engem Körperkontakt führen, in Sporthallen nicht zu betreiben. Kontaktintensive Übungs- und

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Infos des Gesundheitsamtes Siegen

Die aktuellen Informationen des Gesundheitsamtes Siegen zum Umgang mit möglichen Corona-Infektionen leiten wir gerne weiter. Besonders wichtig für Sie als Eltern und Schüler sind die folgenden Informationen, wobei das vollständige Anschreiben ebenfalls für Sie zur Verfügung steht. Wichtige Informationen für Eltern (Auszug aus der Information des Gesundheitsamtes Siegen) 1.  Eine Quarantäne  dauert  immer  14 Tagen  ab dem  letzten  Kontakt  zu einem  Infizierten. Für die Eltern entsteht allerdings oft der Eindruck

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Grundlagen zum Lernen auf Distanz

Der Shutdown im vergangenen Schuljahr hat uns veranlasst für wiederkehrende Situationen konkrete Maßnahmen und Regeln zu treffen, die wir an dieser Stelle weitergeben möchten. Während des aktuellen Schulbetriebes folgen wir der Empfehlung des Kreises Siegen-Wittgenstein und appellieren an alle Schülerinnen und Schüler freiwillig einen Mund-Nasenschutz im Unterricht zu tragen. Bisher ist unser Gymnasium von einer teilweisen oder kompletten Schulschließung verschont geblieben. Wir hoffen, dass dies auch in den kommenden Monaten

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Private Reisen in Covid-19-Risikogebiete

Informationen zu Verpflichtungen bei der Rückkehr nach Deutschland sowie schulrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.09.2020 1. Allgemeines Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben. Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht;

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Elterninfo: Wenn mein Kind zuhause erkrankt

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden

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Elternbrief vom 25.08.2020

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, in den vergangenen Tagen haben mich mehrere Anfragen hinsichtlich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes erreicht. Daher möchte ich Ihnen einen Auszug aus dem Rundschreiben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen weiterleiten: „An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer

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