Verkehrserziehungstag am 05. Juni

Sehr geehrte Eltern, bereits seit dem Runderlass vom 14.12.2009 (BASS 15-02 Nr. 5) und gemäß den Rahmenvorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Schriftenreihe Schule in NRW, Heft 5010) gilt VEMB als Teil des Unterrichts- und Erziehungsauftrags von Schulen und ist definierte Aufgabe aller Schulstufen und – formen. Dabei leistet die VEMB einen Beitrag zur Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung aller Schülerinnen und Schüler und zeigt Schnittmengen mit der Bildung für nachhaltige

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