Regelungen zum neuen Schuljahr

Aufgrund der Richtlinien durch das Ministerium hat sich die Schulleitung mit Herrn Sendfeld vom Lehrerrat und mit Frau Schäfer als Elternvertreterin besprochen und folgende verbindliche Maßnahmen für den Unterricht nach den Sommerferien festgelegt: Für Schülerinnen und Schüler, wie für Lehrerinnen und Lehrer und auch allen weiteren Personen gilt eine uneingeschränkte Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. Die Maske muss während des Unterrichts getragen werden. Die Maske darf nur dann

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