Einstufung als Corona-Kontaktperson

Mit Anwendung des neuen Infektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zunächst entschieden, die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung zu nutzen. Auf dieser Grundlage wurde die Maskenpflicht bis zum 2. April 2022 und die Testpflicht an den Schulen des Landes bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach Ablauf dieser Übergangszeit endet die Masken- und Testpflicht an den Schulen und mit Auslaufen der Coronabetreuungsverordnung die Testpflicht in der Kindertagesbetreuung bei Auftreten eines Infektionsfalles.

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