Aktuelle Quarantäneregelung an Schulen

Regelungen für Kinder, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten: Wer nicht selbst infiziert ist, aber mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt (Haushaltsangehörige), muss sich ebenfalls bei Bekanntwerden des positiven Testergebnisses unverzüglich selbst absondern. Man spricht in diesem Fall von „Quarantäne“, da sie der Vorbeugung dient. Es erfolgt auch hier keine offizielle Aufforderung zur Absonderung durch eine Behörde. Die Quarantäne ist aber ebenfalls verpflichtend eigenständig aufgrund der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung

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