Rechtliche Grundlage: RdErl. „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 05.05.2015; Konzept gültig seit 14.06.2016

Grundsätze

  • Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen, sie dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden.
  • Hausaufgaben berücksichtigen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler.
  • Hausaufgaben sollen von Schülerinnen und Schülern zunehmend selbstständig ohne fremde Hilfe in den vorgesehenen Zeiten erledigt werden können.
  • Schülerinnen und Schüler planen die Anfertigung der Hausaufgaben zunehmend selbstständig und vermeiden durch sinnvolle zeitliche Einteilung eine unnötige Häufung an einzelnen Tagen.
  • Hausaufgaben tragen dazu bei, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen (selbstständiges und selbst reguliertes Lernen).
  • Eine Disziplinierung durch Hausaufgaben ist nicht vorgesehen.
  • Hausaufgaben erwachsen aus dem aktuellen Unterricht und werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung und Würdigung.

Organisatorisches

  • Hausaufgaben sind so bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in den Klassen 5-7 in 60 Minuten und in den Klassen 8 – 9 in 75 Minuten erledigt werden können.
  • Bei Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt. Eventuell unerlässliches Einüben kann in diesen Fällen mit Hilfe eines Wochenplanes sichergestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 führen verbindlich ein Hausaufgabenheft.
  • Der zeitliche Umfang der Hausaufgaben wird vom Fachlehrer in das Klassenbuch eingetragen. Die Klassenlehrer beobachten das Ausmaß der Hausaufgaben und nehmen ggf. Rücksprache mit den Fachlehrern.
  • Die Hausaufgaben werden jeweils für die nächste Stunde des Faches in der vorgesehen Spalte im Klassenbuch eingetragen.
  • Die Eintragungen in den Klassenbüchern werden von den Stufenkoordinatorinnen und -koordinatoren in angemessenen Zeiträumen überprüft. In der Sekundarstufe II werden die Hausaufgaben in die Kurshefte eingetragen und bei Durchsicht durch die Jahrgangsstufenleiterinnen und -leiter geprüft.
  • Die einzelnen Fächer erarbeiten in den Fachkonferenzen einen Hausaufgaben-Pool. Die darin enthaltenen Aufgaben können bei Vertretungsstunden bzw. auch bei der Übermittagsbetreuung genutzt werden.
  • Lehrerinnen und Lehrer vermeiden durch eine angemessene Aufgabenformulierung von Hausaufgaben übermäßige zeitliche Belastungen von Schülerinnen und Schülern.

Individualisierung und Flexibilisierung von Hausaufgaben

  • Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind. Schülerinnen und Schüler können so entlastet werden.
  • Hausaufgaben können, bezogen auf die Belastung von einzelnen Schülerinnen und Schüler, unterschiedliche Zeiträume der Erledigung berücksichtigen und Differenzierungen enthalten.
  • Einzelne Fächer können phasenweise auf Hausaufgaben zugunsten anderer Fächer verzichten, die evtl. mehr Zeitaufwand benötigen.
  • Die selbstständige Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunde ist ein Bestandteil der Hausaufgaben.

Unerledigte Hausaufgaben

  • Kann eine Hausaufgabe aus einem wichtigen Grund (z.B. Arztbesuch, Krankheit) nicht angefertigt werden, legt der Schüler bzw. die Schülerin eine kurze Nachricht der Eltern vor.
  • Hausaufgaben sollten ohne Unterstützung (z.B. durch Eltern) erledigt werden können. Gelingt dies nicht, ist dies dem Lehrer vor der Stunde mitzuteilen und der ernsthafte Versuch für alle Teilaufgaben nachzuweisen (z.B. unvollständiger Hefteintrag oder bearbeitete Teilaufgaben).
  • Vergessene Hausaufgaben werden dem Fachlehrer unaufgefordert zu Beginn der Stunde gemeldet. Der Lehrer führt für sein Fach eine „Strichliste“ und informiert die Eltern beim dritten Mal innerhalb eines Halbjahres.
  • Unerledigte Hausaufgaben werden bis zur nächsten Stunde nachgeholt (teilweise oder vollständig in Absprache mit dem Fachlehrer).
  • Die Suche nach selbstständigen Lösungen verbietet reines Abschreiben bei Mitschülern.
  • Bei Arbeitsaufträgen, die längerfristig bekannt sind (z.B. Referate), wird eine Entschuldigung wegen Zeitmangels nicht akzeptiert.
  • Bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern müssen sich die Betroffenen die während der Erkrankung gestellten Hausaufgaben einholen (z.B. über Mitschüler/innen). In Absprache mit dem Fachlehrer sollen Hausaufgaben nach der Gesundung nachgeholt und dem Fachlehrer vorgelegt werden.