Vertretungsunterricht ist im schulischen Alltag unvermeidbar. Durch Erkrankung, Fortbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, außerunterrichtliche Veranstaltungen usw. fallen Vertretungsstunden an. Diese müssen organisiert, vorbereitet und durchgeführt werden. Dies verlangt ein hohes Maß an Planung und Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten. Um den Ausfall an Unterricht und die Belastungen des Kollegiums so gering wie möglich zu halten, müssen Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen werden.

I. Ziele des Vertretungskonzepts

1. Ziel ist die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.  2. Die hier dargestellten Regeln sollen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium, die Schüler und die Eltern schaffen.

II. Grundsätze für den Vertretungsunterricht

1. Vertretungsunterricht ist grundsätzlich (Fach-)Unterricht.
2. Für die erste Unterrichtsstunde wird ein Bereitschaftsdienst mit einer Lehrkraft festgelegt. Falls ein höherer unvorhersehbarer Vertretungsbedarf entsteht, müssen weitere Kolleginnen und Kollegen kurzfristig mit der Vertretung beauftragt werden.
3. Es wird versucht, so weit wie möglich zu vertreten. Um eine allzu große Belastung zu vermeiden, können Randstunden am Ende des Unterrichtstags ausfallen. In der Sekundarstufe I sollte der tägliche Unterricht der Schülerinnen und Schüler – wenn möglich – mindestens bis 12 Uhr gewährleistet werden.  4. Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Eine ausgewogene Belastung für den Vertretungsunterricht entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kolleginnen und Kollegen wird angestrebt.