Einstufung als Corona-Kontaktperson

Mit Anwendung des neuen Infektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zunächst entschieden, die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung zu nutzen. Auf dieser Grundlage wurde die Maskenpflicht bis zum 2. April 2022 und die Testpflicht an den Schulen des Landes bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach Ablauf dieser Übergangszeit endet die Masken- und Testpflicht an den Schulen und mit Auslaufen der Coronabetreuungsverordnung die Testpflicht in der Kindertagesbetreuung bei Auftreten eines Infektionsfalles.

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Brief der Ministerin zum Schulbetrieb

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, nach einem für Sie und für uns alle anstrengenden Schuljahr 2020/21 sind wir sehr froh, dass nach den Sommerferien der Start in das aktuelle Schuljahr so erfolgreich verlaufen ist. Die regelmäßigen Testungen und das Festhalten an den bewährten Hygienemaßnahmen haben einen sicheren Präsenzunterricht ermöglicht. An diesen guten Start möchten wir auch nach den Herbstferien anknüpfen, damit Ihre Kinder weiterhin täglich in ihrem Klassenverband einen möglichst normalen

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Infos vom Schulministerium

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat heute Informationen zu Klassenarbeiten, Klausuren, Schulfahrten und sonstigen Leistungen (Oberstufe) veröffentlicht. Die einzelnen Erlasse können hier heruntergeladen werden. [wpdm_package id=’7121′] [wpdm_package id=’7122′] [wpdm_package id=’7123′]

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